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Verfasst am: 03 Nov 2021 19:03 | |
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er Fall Peggy Knobloch und die Verurteilung von Ulvi Kulaç
Ein Justizdrama der jüngeren Geschichte ist der Fall der 2001 verschwundenen Peggy Knobloch. Die Vorkommnisse sind so umfangreich und verwirrend, dass im Folgenden nur das Wesentliche skizziert werden kann.
Nachdem das neunjährige Mädchen Peggy Knobloch am 7. Mai 2001 verschwand, begann eine intensive Suche, die medial sehr großes Aufsehen erreichte. Trotz einer ausführlichen Suche bis in die Türkei und nach Tschechien gab es zunächst kaum hilfreiche Hinweise. Nach einiger Zeit und auf Anraten der Mutter Peggys verdächtigten die Ermittler den geistig behinderten Ulvi Kulaç und untersuchten dessen Kleidung ohne Befund. Für die Tatzeit hatte dieser doch ein Alibi durch seine Mutter.
Bei späteren Verhören gestand Kulaç jedoch überraschend, die Tat doch begangen zu haben und stellte seine Version des Tathergangs dar. Das Geständnis ist aber weder aufgezeichnet, noch war sein Verteidiger vor Ort; es beruht daher lediglich auf dem Gedächtnisprotokoll eines Ermittlungsbeamten.
Aufgrund des Geständnisses wurde Kulaç angeklagt. Im Verlauf des Prozesses gab es zwar viele Ungereimtheiten, insbesondere was den zeitlichen Ablauf der angeblichen Tat anging, allerdings kam ein Gutachter zu dem Ergebnis, dass der geistig behinderte Ulvi Kulaç gar nicht dazu in der Lage wäre, sich eine solche Geschichte auszudenken und merken zu können. Als Ergebnis wurde Kulaç für schuldig befunden und auch eine Revision wurde vor dem Bundesgerichtshof verworfen. Ulvi Kulaç war rechtskräftig verurteilt.
Später kamen weitere Zweifel an seiner Schuld auf und eine Bürgerinitiative, die unter anderem sogar von Peggys leiblichem Vater und ihren Großeltern unterstützt wurde, setzte sich für Ulvi Kulaç ein. Ein Belastungszeuge widerrief seine Aussage und begründete sie mit dem Versprechen der Polizei, man hätte ihm Hafterleichterung gewährt. Folglich wurde Kulaç am 14. Mai 2014 freigesprochen und Ende Juli 2015 auch aus der psychiatrischen Einrichtung entlassen.
Neueste Erkenntnisse werfen nun völlig neue Fragen auf, nachdem Teile des Skeletts von Peggy im Jahr 2016 in einem nahegelegenen Waldstück aufgetaucht sind. An einem Stoffrest wurde zudem die DNA von Uwe Böhnhardt, seinerseits Mitglied des NSU, festgestellt. Nach heutigem Kenntnisstand geht man jedoch davon aus, dass diese DNA–Spur eine Trugspur ist, die durch die mehrfache Benutzung eines Werkzeugs an verschiedenen Tatorten entstanden ist. Die Ermittlungen im Fall Peggy Knobloch dauern daher noch immer an, obwohl bereits vor Jahren rechtskräftige aber wohl falsche Urteile ausgesprochen worden waren. |
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